einer für alle
alle für einen
Richtlinien
Die Basis dieser Zusammenarbeit zwischen „Dienstnehmer-Beschäftiger-Überlasser“ bilden die jeweils gültige Fassung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG), der Angestelltenkollektivvertrag für Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung, in Information und Consulting bzw. der Arbeiterkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung einerseits und der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag des Beschäftigers andererseits.Datenschutzerklärung_Flach-Barfigo-PL-GmbH_05.2018
AÜG-NEU_Fassung vom 01.01.2013
PDF: AUVA – M016: „ZeitarbeiterInnen – Rechte und Pflichten“
PDF: AKÜ Angestellte Rahmenkollektivvertrag Handwerk und Gewerbe 2022
PDF: AKÜ-Arbeiter-Rahmenkollektivvertrag-2022